Xenia Westergaard
Einsiedeln

JUGENDSCHUTZ SETZT GRENZEN

Heranwachsende testen in ihrem Reifeprozess Grenzen aus. Starke Schutzbestimmungen bewahren sie vor gesundheitlichen Risiken.

Alkohol ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Fast überall ist er dabei: bei Partys, beim Essen, beim Entspannen usw. Schon früh beobachten Kinder, dass Erwachsene Alkohol konsumieren. Als Heranwachsende werden sie neugierig und wollen alkoholische Getränke ausprobieren.
Grenzen kennen zu lernen, gelegentlich auch zu überschreiten, ist Bestandteil des Reifeprozesses junger Menschen. Deshalb auch das Suchen nach Rauscherlebnissen.

Weil Jugendliche risikobereit sind, liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen die Schutzbestimmungen einzuhalten.

Früh übt sich gilt nicht beim Alkohol!
Jugendliche müssen einen selbstverantwortlichen, risikoarmen Umgang mit Alkohol lernen. Ein zu früher oder übermässiger Alkoholkonsum schädigt ihre körperliche und geistige Gesundheit. Dadurch werden sie behindert in ihrer Entwicklung und in ihrer Suche nach Identität. Da Heranwachsende risikobereiter und unerfahrener sind als Erwachsene, braucht es starke Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor riskanten Alkoholexperimenten schützen. Jugendschutz setzt Grenzen, an denen sich junge Menschen reiben und entwickeln können. Zudem fördert er den Dialog zwischen Jugendlichen und Erwachsenen über Werte, Einstellungen und Moral.

JUGENDSCHUTZ SCHÜTZT LEBEN

Rauschtrinken ist gefährlich
Alkohol trinken bis zum Vollrausch ist gegenwärtig bei sehr vielen Jugendlichen Kult. Dieses Rauschtrinken ist gefährlich.

Gehirn und Leber sind bei Jugendlichen - ebenso wie bei alten Menschen - sehr empfindlich und bauen Alkohol nur langsam ab. Das Gehirn ist erst zwischen 20 und 24 Jahren ausgereift und es ist bekannt, dass grosse Alkoholmengen das Gehirn schädigen.

Medizinische Notfälle
Schutzmechanismen des Körpers werden beim Rauschtrinken überfordert: So kann Bewusstlosigkeit vor der warnenden Übelkeit eintreten. Erbrechen kann dann zum Ersticken führen.

Eine alkoholbedingte starke Unterzuckerung des Körpers ist ein lebensbedrohlicher medizinischer Notfall.

Schnelles Trinken von sehr viel Alkohol kann das Atemzentrum im Gehirn lahm legen und zum Tod führen.

Beim Erbrechen während des Schlafs im Rausch kann Erbrochenes in die Lunge gelangen.

Jugendliche im Alkoholrausch sind häufig Opfer von Unfällen. Jeder 4. Todesfall zwischen 15 und 29 Jahren steht im Zusammenhang mit Alkohol.

JUGENDSCHUTZ ERÖFFNET NEUE MÖGLICHKEITEN

Jugendschutz wird oft auf die gesetzlichen Bestimmungen reduziert und als planerischer, personeller und finanzieller Mehraufwand gesehen. Ihnen als Veranstalterin und Veranstalter bietet Jugendschutz aber auch Profilierungsmöglichkeiten bei der Entwicklung kreativer, jugendgerechter Anlässe.

Als Veranstalterin und Veranstalter sind Sie mit den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen bestens vertraut (Gesetzliche Grundlagen).

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was man sonst noch unter Jugendschutz verstehen könnte? Hier ein paar Anregungen:

  • Lancieren Sie eine «Gegenkultur» mit einem ausgewogenen Angebot an Alkoholfreiem (Limonaden, Cocktails, Drinks etc.). Eingebettet in jugendgerechte Erlebniswelten, kommt die Message «Cool ohne Alkohol» bei der jugendlichen Kundschaft an.

  • Suchen nach Präventionssponsoren unter Getränkelieferanten, Firmen, Gemeinden, oder Beiträge aus Jugendfonds und von Gesundheits-förderungsinstitutionen beantragen.

  • Lancierung eines Gütesiegels für Veranstaltungen, die den Jugendschutz aktiv und kreativ einsetzen.

  • Für Jugendpartys zusammen mit Jugendlichen Regeln formulieren und deren Einhaltung kontrollieren.
 

Jugendschutz
Jugendliche und Alkohol

 

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