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FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
ZUM THEMA VERANTWORTUNG
Die Verantwortung für den Jugendschutz
liegt nicht nur bei den Erziehungsberechtigten, sondern auch
dort, wo Jugendliche ihre Freizeit verbringen. Da Ausgang
und Alkoholkonsum eng miteinander verknüpft sind, spielen
Sie als Veranstalterin und Veranstalter eine wichtige Rolle.
Die meistgestellten Fragen und unsere Antworten
zum Thema Verantwortung.
Jugendliche wollen
immer früher immer mehr erleben. Dieser Anspruch löst
Unsicherheiten aus. Was dürfen Jugendliche im Ausgang
überhaupt? Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche Konzerte, Openairs, Fasnachtsanlässe, Badi- und Quartierfeste etc. besuchen dürfen, ist nicht geregelt. Es liegt im Verantwortungsbewusstsein der Erziehungsverantwortlichen und der Veranstalter. Laut Gesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren eine öffentliche Party besuchen, wenn die Erziehungsverantwortlichen die Erlaubnis geben. Veranstaltende haben immer die Freiheit, das Eintrittsalter für ihre Anlässe zu bestimmen. Sie können auch, wenn Zweifel an der elterlichen Einwilligung besteht, Jugendliche nach 21 Uhr nach Hause schicken.
Diese gesetzlichen
Bestimmungen lassen viel offen. Wer trägt die Verantwortung?
Veranstaltende sind nicht verantwortlich für die Entscheide
der Erziehenden. Sie tragen jedoch die Verantwortung dafür,
dass das Alkoholabgabeverbot für Kinder und Jugendliche
eingehalten wird.
Klare Verantwortung tragen hingegen Dancing-, Disco- und Nachtlokalbesitzende.
Sie müssen Alterskontrollen durchführen, weil der
Zutritt zu Dancings und Discos unter 16 Jahren und zu Nachtlokalen
unter 18 Jahren verboten ist.
Wer riskiert eine Strafe,
wenn an einer Veranstaltung gesetzeswidrig Alkohol an Jugendliche
verkauft wird?
In erster Linie das Verkaufs- und Servicepersonal, welches
direkt mit dem Kind oder dem Jugendlichen in Kontakt gekommen
ist. Im Strafrecht gilt das Täterprinzip. Ebenso gut
kann aber auch die Patentinhaberin oder der Besitzer belangt
werden. Diese sind verantwortlich für das Verhalten der
Angestellten oder Helfenden. Patentinhaberin oder Besitzer
können sich nur entlasten, wenn bewiesen ist, dass das
Personal genügend instruiert und überwacht worden
ist.
Was riskieren die
verantwortlichen Personen, wenn sie gesetzeswidrig Alkohol
verkaufen? Bei Nichtbeachtung der Vorschriften riskiert der Veranstalter oder die verantwortliche Person ein Strafverfahren, eine Geldbusse, die bis zu 5000 Franken gehen kann, oder einen Abbruch des Anlasses, der Konsequenzen wie den Verlust von Umsatz, Kunden und Image nach sich zieht.
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