FESTWIRTSCHAFTSBEWILLIGUNG
UND JUGENDSCHUTZ

Sonderfall Festwirtschaft

Im Rahmen der kantonalen Gastwirtschaftgesetze benötigt jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden, eine Bewilligung. Die Gesuche um eine Bewilligung sind frühzeitig und fristgerecht vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

URI: Amt für Arbeit und Migration, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf
NIDWALDEN: Gemeinden
OBWALDEN: Gemeinden
SCHWYZ: Gemeinden

Jugendschutz

Generell: Die Jugendschutz-Massnahmen sollen der Veranstaltung angepasst sein. Vereinsanlässe, Jugendpartys, Konzertveranstaltungen oder Grossevents wie Fasnachtsveranstaltungen, Pubfestivals usw. bedürfen unterschiedlicher Überlegungen.

Unter «Tipps und mehr» finden Sie praxiserprobte Anregungen und Unterstützungsmaterialien, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen konkret umsetzen können.

 

Gesetzestext
Festwirtschaft und Jugendschutz
Rechte der Veranstalter
 

 

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