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FESTWIRTSCHAFTSBEWILLIGUNG
UND JUGENDSCHUTZ
Sonderfall Festwirtschaft
Im Rahmen der kantonalen Gastwirtschaftgesetze benötigt jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden, eine Bewilligung. Die Gesuche um eine Bewilligung sind frühzeitig und fristgerecht vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einzureichen.
URI: Amt für Arbeit und Migration, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf
NIDWALDEN: Gemeinden
OBWALDEN: Gemeinden
SCHWYZ: Gemeinden
Jugendschutz
Generell: Die Jugendschutz-Massnahmen sollen der Veranstaltung angepasst sein. Vereinsanlässe, Jugendpartys, Konzertveranstaltungen oder Grossevents wie Fasnachtsveranstaltungen, Pubfestivals usw. bedürfen unterschiedlicher Überlegungen.
Unter «Tipps und mehr»
finden Sie praxiserprobte Anregungen und Unterstützungsmaterialien,
wie Sie die Jugendschutzbestimmungen konkret umsetzen können.
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