AUSKUNFTSSTELLEN
FÜR BEWILLIGUNGSVERFAHREN

Der frühzeitige Griff zum Telefon schont Ihre Nerven: Bevor Sie sich mit der Organisation und den Vorbereitungen für eine Veranstaltung im Detail befassen, konsultieren Sie die zuständigen Behörden.

Anlauf- und Auskunftsstelle ist die Gemeindeverwaltung am Veranstaltungsort.

Die Gemeindeverwaltung gibt Auskunft über das Vorgehen beim Bewilligungsverfahren und über die Bewilligungskriterien. Erfahrungsgemäss können Ihnen die Behörden auch Ratschläge geben, die einen gewissen Schutz vor Unannehmlichkeiten bieten. Die Gesuche sind immer bei der Standortgemeinde der Veranstaltung einzureichen.

Je früher Sie die Standortgemeinde kontaktieren, desto besser:

  • Je nach Art und Konzept der Veranstaltung benötigen Sie vielleicht verschiedene Bewilligungen.

Das Bewilligungsverfahren braucht seine Zeit. Wenn Sie als Veranstalter, als Veranstalterin vor Erhalt der Bewilligung organisatorische Massnahmen treffen, können dadurch unnötige Kosten entstehen.

 

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